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Bevor Sie den Artikel lesen, möchte ich Sie auf folgende Artikel hinweisen, welche weitere hilfreiche Informationen zum Thema enthalten:
  • Ausbildung zum Fahrlehrer
  • Ausbildung zur Krankenschwester / zum Krankenpfleger
  • Ausbildung zum/r Ergotherapeut/in
  • Ausbildung zum Pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA)
  • FSJ oder Zivi im Rettungsdienst

Ausbildung zum Rettungsassistenten

Notfallrettung ist nichts für Jedermann

Rettungswagen
Entgegen der veralteten Vorstellung ist es nicht der Rettungssanitäter, der das Sagen hat. Mittlerweile ist es fast 20 Jahre her, dass sich das Berufsbild des Rettungsdienstlers geändert hat. Damals besuchte man ein paar Schulungen und durfte anschließend als Sani mit Blaulicht durch die Straßen brettern. Den Rettungssanitäter gibt es zwar noch, doch um Rettungswagen fahren zu können, sollte man die vollwertige Ausbildung machen, die bald eventuell eine neue Reform erlebt. Und wo ist eigentlich der Unterschied zwischen Rettungswagen und Krankenwagen?

Bildung-news.com stellt Ihnen die Ausbildung zum Rettungsassistenten vor.

Die Voraussetzungen zum Rettungsassistenten

Prinzipiell gestalten sich die Voraussetzungen relativ einfach. Neben der Volljährigkeit wird ein Hauptschulabschluss verlangt. Das polizeiliche Führungszeugnis darf keine Einträge vorweisen, da man mit Betäubungsmitteln arbeiten wird, und eine gewisse körperliche Eignung sollte gegeben sein.

Bis spätestens zum Abschluss der theoretischen Ausbildung sollte man zumindest den Führerschein der Klasse C1 erworben haben, da die Fahrzeuge in der Regel über 3,5 Tonnen wiegen.

Jedoch sollte man sich im Vorhinein klar darüber sein in welchen Bereichen man arbeitet und welche Situationen einen erwarten können. Früher oder später wird man mit Extremsituationen konfrontiert, wie z.B. Autounfälle mit Schwerstverletzten und auch der Tod ist ein alltägliches Thema, mit dem man zutun haben wird.

Rettungsdienstgrundlagen

Es gibt im Rettungsdienst neben den ganz kurzen Schulungen (Sanitätshelfer usw.) drei Ausbildungen, von denen lediglich der Rettungsassistent (RA) als bundeseinheitlich gesetzlich geregelter Ausbildungsberuf gilt. Der Rettungshelfer besteht aus vierwöchiger Schulung und anschließendem Praktikum als „dritter Mann“ auf einem Rettungswagen.

Die Ausbildung zum Rettungssanitäter erfordert noch ein Krankenhauspraktikum und eine weitere Prüfung mit leicht erhöhtem Schwierigkeitsgrad im Vergleich zur Rettungshelfer-Prüfung. Im Rettungsdienst unterscheidet man zwischen Krankenwagen und Rettungswagen. Der Krankentransportwagen (KTW) wird in der Regel für Transporte von nicht im Leben bedrohten oder schwerer verletzten Personen eingesetzt. Zum Alltag gehören also auch Dialyse-Fahrten und Transporte vom Krankenhaus zurück z.B. ins Altenheim.

Auf einem KTW muss mindestens ein Rettungssanitäter und ein Rettungshelfer arbeiten.

Der Rettungstransportwagen (RTW) ist für die Notfallrettung vorgesehen und hat als Mindestbesatzung einen Rettungsassistenten und einen Rettungssanitäter vorzuweisen.

Viele Wege führen zum Rettungsassistenten

Für jemanden ohne Vorerfahrungen im medizinischen Arbeitsbereich ist die Vollzeitausbildung mit anschließendem Praxisjahr vorgesehen.

Sie dauert insgesamt zwei Jahre, von denen das erste Jahr den Theorieunterricht und ein neunwöchiges Krankenhauspraktikum beinhaltet. Der Unterricht findet an einer staatlich anerkannten Rettungsassistentenschule statt, die häufig von Hilfsorganisationen wie Malteser oder Johanniter getragen wird, aber auch die größeren Berufsfeuerwehren bilden in ihren Schulen externe Bewerber aus.

Im Allgemeinen sind die Kosten für die theoretische Ausbildung von jedem selber zu tragen. Da einige Schulen ihren Unterricht aber auf abends gelegt haben, besteht die Möglichkeit weiterhin einer anderen Arbeit nachzugehen.

Wer eine Vorbildung aufweisen kann, z.B. Krankenpfleger, Sanitätsoffizier oder Rettungssanitäter, kann eine verkürzte Theorieausbildung absolvieren. Diese wird an den gleichen Schulen angeboten und muss ebenfalls selber finanziert werden.

Prüfung zum Rettungsassistenten

Der Theorieuntericht wird mit einer mehrtägigen Prüfung abgeschlossen, in der ein schriftlicher Test, eine mündliche Prüfung und mindestens zwei Fallbeispiele bestanden werden müssen. Anschließend geht es in das sogenannte Praxisjahr auf einer Lehrrettungswache.

An der Schule wird man zeitig aufgefordert sich um eine Stelle als „Rettungsassistent im Praktikum“ an einer solchen Wache zu bewerben. In dieser Zeit fährt man bereits als „zweiter Mann“ Rettungswagen, unter Aufsicht und Betreuung eines erfahrenen Kollegen.

Es sind 1600 Praxisstunden gefordert, die in der Regel in weniger als 12 Monaten zu bewältigen sind.

Zum Erhalt der Urkunde, die einen als fertigen Rettungsassistenten auszeichnet, muss ein Abschlussgespräch mit dem leitenden Notarzt des Kreises geführt werden, das in den meisten Fällen bei Kaffee und Kuchen stattfindet.

TIPP:

Wenn man ohne Vorbildung in die Ausbildung startet, kann eventuell die Ausbildungszeit verkürzt werden, indem man eine Rettungswache findet, auf der man sich innerhalb von drei Monaten zum Rettungssanitäter ausbilden lässt. Anschließend macht man die verkürzte Ausbildung zum RA, die in etwa vier Monaten zu bewältigen ist und geht dann ins Praxisjahr. So spart man ein halbes Jahr Zeit.

Inhalt des Theorieunterrichtes

Der Unterricht wird meist von Ärzten oder speziell ausgebildeten Rettungsassistenten gehalten.

Themen sind:

  • anatomische und physiologische Grundlagen des menschlichen Körpers,
  • allgemeiner naturwissenschaftlicher Überblick,
  • Krankheitslehre und
  • Notfallmedizinische Krankheitsbilder, die sowohl theoretisch als auch in Fallbeispielen bearbeitet werden.

Hinzu kommen noch:

  • Grundlagen der Arzneimittelkunde,
  • Rechtskunde,
  • Hygiene,
  • Organisationsstrukturen und
  • technische Hilfsmittel im Rettungsdienst.

Das alles ist nötig, damit der Rettungsassistent später seine Aufgaben im Notfalleinsatz eigenständig erfüllen kann. Bis zum Eintreffen des Notarztes soll er eigenverantwortlich die Versorgung des Patienten übernehmen und anschließend bei ärztlichen Maßnahmen assistieren. Aber auch ohne Arzt muss eine qualifizierte Betreuung bis zum Eintreffen am Krankenhaus stattfinden.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Nach dem Notarzt ist der Rettungsassistent die höchste Qualifikation im Rettungsdienst. Jedoch kann man sich in vielseitigen parallel laufenden Bereichen weiterbilden, die vor Allem organisatorischer Natur sind:

  • Lehrrettungsassistent als Ausbilder und Mentor
  • Desinfektor, Hygienebeauftragter
  • Einsatzleiter
  • Wachleiter
  • Leitstellendisponent uvm.

Die Zukunft

Es steht intensiv zur Debatte die Ausbildung zum Rettungsassistenten zu überarbeiten, da dieser sich im Einsatz mit seinen Kompetenzen häufig in rechtlichen Grauzonen bewegt.

Die Ausbildung soll auf drei Jahre verlängert werden und von den Wachen und Organisationen wie bei den meisten Ausbildungen vergütet werden, so dass nicht nur derjenige ausgebildet wird, der das Geld für die Schule aufbringen kann.



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Squall schreibt:
31. Mai 2009

der bericht ist ziemlich gut gelungen, bis auf ( meiner meinung nach ) 2 sachen:
1. heißt der RTW Rettungswagen
und 2. sollte da eventuell noch stehen das jedes Bundesland andere regelungen hat. ( z.B. darf in bundesland X ein RH und ein RA aufm RTW sein und in bundesland Y muss mindestens ein RA und RS )

becky schreibt:
30. November 2009

ich würde gerne menschen helfen und sie sogar retten…
es muss einfach ein tollen gefühl sein wenn man weis man hat jemanden geholfen und sein leben gerettet..

ich würde gerne auch so ein mensch sein

lol hab ecuh lieb becky

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