Bildung News

Kommentare

  1. Juni 6th, 2007 | 17:32

    Sehr gute Zusammenfassung der wichtigsten Regeln!
    Du hast absolut Recht, dass man jede Bewerbung individuell, und auf das jeweilige Unternehmen abgestimmt konzipieren sollte. Gerade wenn man schon einen etwas umfangreicheren Werdegang vorweisen kann, ist es ideal, die für das Stellenangebot relevanteren Stationen mehr hervorzuheben, als die zweijährige Tätigkeit als Würstelbrater in ner Würstelbude in Castrop-Rauxel (außer natürlich man bewirbt sich als Würstelbrater in ner anderen Würstelbude, dann sollte man es widerum hervorheben :-)
    Keep on blogging - echt netter Blog!
    Gruß vom JOBlogger

  2. admin
    Juni 7th, 2007 | 21:00

    Danke für das Feedback. Es freut mich besonders, dass das Kompliment von Dir kommt, da ich natürlich auch andere Blogs lese, u.a. auch Deinen seit längerer Zeit. Gerne nehmen wir natürlich auch Kritik und Anregungen auf, um uns kontinuierlich zu verbessern.

  3. Juli 9th, 2007 | 16:30

    absolut korrekter Artikel. Ich bekomme als Unternehmer immer wieder als Spam-Bewerbungen, denen man ansieht, dass sie ein Massenprodukt sind. Das Zeug fliegt sofort weg. Das beste sind die einzeiligen E-Mails mit dem Tenor: “Hallo, ich studiere gerade das und das; hiermit bewerbe ich mich als Praktikant mfg MM.”

  4. Tommi32
    Juli 10th, 2007 | 17:39

    Macht es oftmals nicht Sinn einen ausführlichen Lebenslauf zu verfassen? Ich finde den kurzen Lebenslauf mit einer Seite recht knapp bemessen.

  5. Carlos
    Juli 10th, 2007 | 18:06

    Ausführlicher Lebenslauf vs. kurzer Lebenslauf: Meiner Erfahrung nach werden Lebensläufe mit maximal einer Seite sehr gut von den Personalverantwortlichen angenommen. Man sollte sich in ihre Lage hineinversetzen. Sie bekommen jeden Tag eine Fülle an Bewerbungen. Ich würde lediglich von dieser Regel abweichen, wenn das Unternehmen ausdrücklich einen ausführlichen Lebenslauf verlangt. Hoffe das hilft erstmal weiter.
    Redaktion - bildung-news.com

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