Pro und Contra einer Vertraulichkeitserklärung

NDA - Non Disclosure AgreementBraucht man eine Vertraulichkeitserklärung? – Teil 30
Im vorläufig letzten Teil der Reihe “Mit 30 Tipps zur Selbstständigkeit”, geht um das Thema Vertraulichkeitserklärung (englisch: Non Disclosure Agreement). Die Vertraulichkeitserklärung oder auch Geheimhaltungserklärung genannt, hat das Ziel den Gründer und seine Idee zu schützen. Darin wird beispielsweise vereinbart, dass auf Sicht von 3-5 Jahren keine der Vertragsparteien Informationen ausserhalb der vereinbarten Geschäftsbeziehung zu seinem Vortei verwenden darf. Meiner Ansicht nach, bringt eine Vertraulichkeitserklärung nicht nur Vorteile mit sich.

Nachteile eines Non-Disclosure-Agreements
Eine Vertraulichkeitserklärung ist für den jungen Unternehmensgründer noch etwas ungewohnt. Man hat das Gefühl dem potenziellen Geschäftspartner das Misstrauen auszusprechen, bevor überhaupt eine richtige Zusammenarbeit vorhanden ist. Routinierte Investoren werden dies jedoch nicht so empfinden, da es zu einem professionellen und seriösen Auftreten dazu gehört. Gleichzeitig verweigern sich auch viele eine solche Erklärung zu unterschreiben. Letztlich kann man trotz unterschriebenem NDA nicht viel ausrichten. Wie will man dem Investoren nachweisen, dass er genau diese Idee verwendet hat, die sie ihm vorgestellt haben. Wie will man den dafür erforderlichen Anwalt in der finanziell schwierigen Gründungsphase aufbringen? Meiner Ansicht ist eine Vertraulichkeitserklärung lediglich eine scheinbare Sicherheit.

Wie man sich trotzdem schützen kann
Zwar ist der Business Plan eine detaillierte Beschreibung des Executive Summarys, jedoch müssen sie einem Investoren auch nicht alle Informationen geben. Achten sie darauf, welche Punkte kopierbar sind und im Zweifel nicht öffentlich zugänglich sein sollten. Informieren sie sich insbesondere vorab mit dem potenziellen Venture Capitalist oder Business Angel. Welcher Investortyp könnte er sein? (siehe hierzu Investortypen – Teil 12). Machen sie sich am besten ein Bild und versuchen sie herauszufinden, wer der ideale Investor für sie wäre (siehe hierzu der ideale Investor – Teil 22). Je weiter der aktuelle Gesprächspartner davon abweicht, desto vorsichtiger müssen sie sein.

Fazit: Vertraulichkeitserklärung “ja” oder “nein” muss am Ende jeder selbst für sich entscheiden. Wer am Ende dadurch ein besseres Gefühl hat, sollte sich ein entsprechendes Dokument unterschreiben lassen. Ich hoffe die Artikel haben potenziellen Gründern eine kleine Hilfestellung auf dem Weg zur Selbstständigkeit gegeben. Nächsten Montag startet eine neue Reihe. Dort geht es um das Thema: “Erfolgreich promovieren“.

Lesen Sie hier 30 Tipps für die Selbstständigkeit – ein Start-up gründen.


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