Bevor Sie den Artikel lesen, möchte ich Sie auf folgende Artikel hinweisen, welche weitere hilfreiche Informationen zum Thema enthalten:
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Studiengebührenprozesse
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe schmettert die Klagen dreier Studenten gegen die Erhebung von Studiengebühren ab
Nachdem zuvor bereits das Verwaltungsgericht Freiburg die Erhebung von Studiengebühren in Baden-Württemberg für rechtmäßig erklärt hatte, bestätigte nun das entsprechende Gericht in Karlsruhe dieses Urteil. Aus unterschiedlichen Gründen hatten sich drei Studenten erhofft durch ihre Klage die Rückerstattung eines Teils oder sogar die Erlassung der gesamten Studiengebühren zu erwirken. Das letzte Wort scheint nun auch in Baden-Württemberg gesprochen – oder etwa doch nicht?
Hochschulgebührengesetz mit Grundgesetz vereinbar
Die Begründungen der studentischen Klagen vor dem Verwaltungsgericht Karslruhe waren nachvollziehbar. So argumentierte ein Student etwa, die Wehrpflicht habe ihn gegenüber ausgemusterten Gleichaltrigen zwei Semester Studiengebühren gekostet, ein anderer monierte sein ehrenamtliches Engagement für eine studentische Organisation habe sein Studium verlängert, wofür er aber doch nicht bestraft werden dürfe. Das Gericht jedoch entschied anders, denn laut Urteilsverkündung sei das Hochschulgebührengesetz sowohl mit it dem UN-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte als auch mit den Bestimmungen des Grundgesetzes absolut vereinbar.
Das letzte Wort?
Wie auch in anderen Bundesländern verhindert anscheinend kein Gerichtsurteil oder Hochschulbeschluss die Klagenwelle gegen die Studiengebühren. Selbst die drei vor dem Karlsruher Gericht gescheiterten Studenten werden wahrscheinlich vor dem Verwaltungsgericht Mannheim in die Berufung gehen. Auch (SPD-)Politiker haben sich noch nicht mit der Endgültigkeit des Hochschulgebührengesetzes abgefunden und argumentieren für die Studenten. Durch die enormen Zinsen von über 7 Prozent für die aufzunehmenden Kredite würde sich besonders für die sozial schwächer gestellten Studierenden die Summe der zu zahlenden Studiengebühren im Lauf eines mindestens neunsemestrigen Studiums nicht unerheblich vergrößern! Das letzte Wort in dieser Debatte scheint jedenfalls noch längst nicht gesprochen!
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