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Bevor Sie den Artikel lesen, möchte ich Sie auf folgende Artikel hinweisen, welche weitere hilfreiche Informationen zum Thema enthalten: |
Studienplatzklagen – die letzte Chance auf die Wunschuni
Studienplatzklagen sind auch weiterhin erlaubt
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat gesprochen. Das Urteil: Auch weiterhin sind in Berlin Studienplatzklagen und die damit verbundene Kapazitätsüberprüfung der angeklagten Uni legitim – selbst, wenn andernorts noch freie Studienplätze für das gewünschte Fach zur Verfügung stehen. Anlass für dieses jüngste Urteil in Sachen Studienplatzklagen war die Klage einer jungen Berlinerin, die von der Freien Universität (FU) Berlin zum Winstersemester 2007/08 für den Bachelorstudiengang Geschichte mit dem Hinweis auf die vollständig ausgenutzte Kapazität der Universität abgelehnt worden war. Eine einstweilige Anordnung auf vorläufige Zulassung an der FU Berlin bis zur endgültigen Prüfung der dortigen Kapazität lehnte das Verwaltungsgericht damals ab – mit einem kuriosen Hinweis…
Auch anderswo kann man Geschichte studieren
Sowohl das Verwaltungsgericht als auch später das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg blockierten das Studium der Klägerin an ihrer Wunschuni und ordneten nicht die erhoffte Kapazitätsprüfung der FU Berlin an. Der Grund: die Richter beider Gerichte verwiesen darauf, dass man schließlich auch an anderen Universitäten Geschichte auf Bachelor studieren könne, die junge Frau habe also durch die Ablehnung durch die Berliner Uni keinen Nachteil.
Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes
Die Richter des Berliner Verfassungsgerichtshofes sahen jedoch in den Urteilen ihrer Kollegen der beiden Verwaltungsgerichte die Grundrechte der jungen Berlinerin verletzt. Schließlich sichert Artikel 12 des Grundgesetzes jedem Bundesbürger Recht zur freien Wahl des Wohnorts, des Arbeits- und auch des Ausbildungsplatzes zu. Damit das Recht zur freien Wahl des Ausbildungsplatzes mehr als nur eine nette Idee bleibt, sondern wirklichkeit wird, muss nach Meinung der Richter gründlich geprüft werden, ob an der betreffenden Universität tatsächlich keine Plätze mehr für weitere Studenten zur Verfügung stehen. Das Verfahren um die Studienplatzklage wurde somit wieder an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurück verwiesen, das nun wohl oder übel tatsächlich die Kapazitätsauslastung der FU Berlin überprüfen muss.
Studienplatzklagen: teuer, aber beliebt
Studienplatzklagen erfreuen sich in Deutschland trotz ihrer großen Kosten einer großen Beliebtheit – zumindest auf Seiten der Studieninteressierten. Mit der Hilfe spezialisierter Anwälte versuchen sich viele junge Menschen den Platz an ihrer Wunschuni einzuklagen, indem sie der Universität unterstellen, sie würde die möglichen Kapazitäten nicht vollständig ausnutzen. Die Kosten kann jedoch nicht jeder einfach mal so tragen, bewegen diese sich doch bei teilweise mehreren 1000 Euro. Allerdings wiesen diese Klagen in der Vergangenheit auch eine relativ hohe Erfolgsquote auf, rechtfertigten somit die Kosten zumindest teilweise. Die Beliebtheit der Studienplatzklagen bei Studenten wollen die deutschen Hochschulen jedoch nicht so recht teilen. Schließlich ist eine Kapazitätsprüfung auch für die betreffenden Universitäten immer ein Mehraufwand und somit lästig. Deshalb schirmt man sich immer besser gegen solche Klagen ab und versucht schon im Vorfeld die Kapazitäten optimal auszunutzen. Die Erfolgsquote der Anklagen müsste somit theoretisch abnehmen und mit ihr auch die Anzahl der Klagen. Bleibt jedoch abzuwarten, ob sich diese Vermutung in der Praxis auch tatsächlich bestätigt.
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